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Häufig gestellte Fragen

Wer darf osteopathisch behandeln?

Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland erlaubt ausschließlich Ärztinnen und Ärzten sowie Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern die Osteopathie anzuwenden. Die Osteopathie fällt laut dem OLG Düsseldorf unter der „Ausübung von Heilkunde“.


Was zeichnet gute Osteopathinnen/Osteopathen aus?

Qualifizierte Osteopathinnen/Osteopathen behandeln den Menschen in seiner Gesamtheit und nicht nur seine Symptome. Deshalb ist die Befunderhebung das wichtigste Handwerkzeug der Osteopathinnen/Osteopathen. Weiterhin kennen sie genauestens ihre persönlichen Grenzen sowie die Grenzen der Osteopathie.


Wann empfiehlt sich eine osteopathische Behandlung?

Eine osteopathische Behandlung ist bei wiederkehrenden Beschwerden sinnvoll, wenn diese bereits von Ärztinnen/Ärzten geprüft worden sind, jedoch keine Besserung eingetreten ist aber ernsthafte Erkrankungen ausgeschlossen wurden.

Selbstverständlich lohnt sich ein Besuch bei Osteopathinnen/Osteopathen auch als vorbeugende Maßnahme, damit sich gesundheitliche Einschränkungen nicht verschlimmern oder gar nicht erst entstehen.

Falls Sie konkrete Fragen zu Ihren Beschwerden haben, kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Beratungsgespräch unter der 0176/70740444 oder per E-Mail unter info@praxis-tribbensee.de


Für wen empfiehlt sich eine osteopathische Behandlung?

Eine osteopathische Behandlung empfiehlt sich für Menschen jeden Alters. Wir behandeln Erwachsene, Kinder, Säuglinge und speziell Sportler sowie Schwangere.


Wie läuft eine osteopathische Behandlung ab?

Gerne können Sie uns vorab per E-Mail oder telefonisch kontaktieren und ein kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.

Jede osteopathische Behandlung beginnt zunächst mit einem Erstgespräch (ca. 60 Min.). Hierzu gehört eine ausführliche Anamnese, eine ausführliche körperliche Untersuchung sowie eine Erstbehandlung.

Die ausführliche Anamnese erfolgt bereits durch unseren Anamnesebogen. Dieser wird mit Ihnen/Ihrem Kind besprochen, sodass Ihr Osteopath ein gutes Gesamtbild seiner Patientinnen/Patienten erhält. Danach folg ein ausführliches Aufklärungsgespräch.

Bei der ausführlichen körperlichen Untersuchung wird z.B. die Statik des Körpers begutachtet oder es werden lokale Bewegungstests durchgeführt. Dabei achtet Ihr Osteopath auf Auffälligkeiten wie z.B. ein veränderter Muskeltonus oder Bewegungseinschränkungen in Gelenken.

Die Erstbehandlung richtet sich dann nach allen gesammelten Informationen im Zusammenhang mit der Anamnese.

Danach sollte ein Folgetermin im Abstand von 2-7 Tagen zur Kontrolle sowie zu einer weiteren osteopathischen Behandlung erfolgen.


Gibt es Parkplätze in der Nähe der Praxis?

Gerne können Sie die Parkplätze „Nadi Life“ benutzen.


Welche Techniken wenden Osteopathinnen/Osteopathen an?

Ihr Osteopath kann auf eine breite Palette an Behandlungstechniken zurückgreifen – von sanften bis hin zu intensiven Grifftechniken. Der Osteopath arbeitet ausschließlich mit seinen Händen und ertastet (palpiert) das menschliche Gewebe. So spürt er Bewegungseinschränkungen und Spannungen in jeglichen Strukturen unter seinen Händen und behandelt diese.

Das wertfreie Palpieren ist die Grundlage jeder osteopathischen Diagnostik und Behandlung.

Alle osteopathischen Griffe tragen dazu bei, krankmachende Belastungen von der Beschwerdestruktur zu nehmen, sodass die Versorgung der Struktur mit z.B. Sauerstoff und Nährstoffen optimiert wird.

Ihr Osteopath arbeitet oft an völlig anderen Strukturen als der eigentlichen Beschwerdestruktur, da die Osteopathie einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt.

Er untersucht und behandelt das parietale und fasziale System (Knochen, Muskeln, Bänder, Faszien), das viszerale System (innere Organe) und das kranio-sakrale System (Wirbelsäule/Kreuzbein, Schädel, Hirnhäute).


Wie kann ich selbst das Behandlungsergebnis verbessern?

  • Reden Sie ehrlich und vertrauensvoll mit Ihrem Osteopathen über alles was Sie bedrückt.
  • Füllen Sie alle Dokumente korrekt und in Ruhe aus.
  • Erledigen Sie dies ausschließlich digital und schonen Sie mit uns die Umwelt.
  • Führen Sie alle Übungen, welche wir Ihnen zeigen, regelmäßig und korrekt aus.
  • Trinken Sie ausreichend Wasser oder Tee.
  • Achten Sie auf eine ausgewogene Ernährung und gehen Sie regelmäßig an die frische Luft.
  • Gönnen Sie sich bewusst mehrere Pausen.
  • Bewahren Sie Haltung: Geldbörsen gehören nicht in die Gesäßtasche.

Wie kann ich mich auf einen Termin vorbereiten?

  • Lassen Sie uns alle Unterlagen unserer Praxis vorab zukommen oder bringen Sie diese auf einem USB-Stick spätestens zum Termin mit.
  • Lassen Sie uns alle anderen Unterlagen (Arztberichte, Röntgen/MRT Befunde, usw.) vorabzukommen oder bringen Sie diese auf einem USB-Stick spätestens zum Termin mit.
  • Tragen Sie Kleidung, welche einfach abgelegt werden kann.
  • Erscheinen Sie rechtzeitig und vermeiden Sie Stress.

Wie rechnen Osteopathinnen/Osteopathen ab?

Grundsätzlich gibt es viele Möglichkeiten die Behandlung abzurechnen, z.B. über die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Da diese Gebührenordnung jedoch aus dem Jahre 1985 stammt und bisher nicht überarbeitet wurde, kommt sie in unserer Praxis nicht zur Anwendung.

Wir rechnen nach einem individuellen Gebührenverzeichnis (Selbstzahler) ab.

Gerne haben wir auf unserer Homepage alle häufig in Anspruch genommen Leistungen und deren Kosten übersichtlich und auf einen Blick für Sie zusammengefasst.


Wie läuft die Bezahlung ab?

Sie erhalten innerhalb der nächsten Tage nach Ihrer Behandlung eine Rechnung mit der Bitte um Überweisung.


Werden die Kosten von meiner Krankenkasse erstattet?

Gesetzliche Krankenkassen erstatten in der Regel keine oder nur anteilige Kosten einer Heilpraktiker-Behandlung. Mittlerweile werden, unter gewissen Voraussetzungen, von einigen Kassen jedoch immer mehr osteopathische Behandlungen erstattet.

Private Krankenkassen (oder zusatzversicherte Personen) erstatten meist 80-100% der Kosten einer osteopathischen Behandlung. 

Unser Tipp: Sprechen Sie vor (!) Ihrem Termin mit Ihrer Krankenkasse!

Bei den meisten Krankenkassen werden eine schriftliche ärztliche/zahnärztliche Empfehlung (Überweisung oder Privatrezept) sowie ein Nachweis über die osteopathische Qualifikation (mindestens 1350h Ausbildung) Ihres Osteopathen gefordert. Hierfür reicht oft die Mitgliedschaft in einem Berufsverband der Osteopathen, in unserem Fall der Verband freier Osteopathen (VFO).

Nutzen Sie für genauere Informationen auch gerne den Online-Kompass auf Osteokompass.de.


Welche Ärztinnen/Ärzte können eine osteopathische Behandlung verschreiben?

Generell können alle Ärztinnen und Ärzte, unabhängig von der jeweiligen Fachrichtung, eine Empfehlung für eine osteopathische Behandlung ausstellen.


Was passiert, wenn ich zu einem Termin nicht erscheine oder einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Wir sind eine reine Terminpraxis und stets bemüht lange Wartezeiten zu vermeiden. Von daher bitten wir Sie höflichst jeden Termin, welchen Sie nicht wahrnehmen können, frühzeitig, mindestens aber 24 Stunden vor dem ausgemachten Termin abzusagen.

Gerne vereinbaren wir dann ganz einfach einen neuen Termin.

Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen (unter 24h) müssen wir Ihnen leider eine Ausfallpauschale in Höhe von 50€ in Rechnung stellen.

Bitte beachten Sie hierzu unseren Behandlungsvertrag.


Wie oft ist eine osteopathische Behandlung sinnvoll?

Die Häufigkeit einer Osteopathie-Behandlung hängt immer vom Einzelfall ab.

Beispielsweise können akute Beschwerden mit max. 2 Terminen pro Woche gut behandelt werden, solange die Beschwerden deutlich nachlassen.

Bei Beschwerden, welche schon seit Monaten oder Jahren bestehen, sollte man dem Körper zwischen den einzelnen Behandlungen mehr Zeit geben, sodass er die gesetzten Impulse in Ruhe verarbeiten kann.

Zu häufige oder zu intensive Behandlungen können die Beschwerden unter Umständen sogar fördern!


Wann sollten sich meine Beschwerden spürbar verbessern?

Unser Anspruch ist es, dass spätestens nach der 6. Behandlung eine deutliche Besserung auftritt. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich dann durch weitere Behandlungen eine deutliche Besserung einstellt ist eher gering.

Grundsätzlich muss auch dies aber im Einzelfall entschieden werden, denn es nicht davon auszugehen, dass sich seit zwei Jahren bestehende Beschwerden durch zwei Sitzungen „mal eben“ behandeln lassen.

Eine Unterbrechung der Behandlungen kann z.B. auch dazu führen, dass diese insgesamt länger dauert.


Hat die Osteopathie auch Grenzen?

Hier ein ganz klares „JA!“.

Selbstverständlich kann man in vielen Fällen osteopathisch (zumindest begleitend) behandeln. Allerdings bringen z.B. akute Notfälle die Osteopathie deutlich an Ihre Grenzen.

Auch das komplette Ignorieren und Ablehnen der Schulmedizin, z.B. bei krebskranken PatientInnen, wird von uns in keiner Weise toleriert, sondern an eine/n Fachärztin/Facharzt überwiesen.

Komplementärmedizin ja, Alternativmedizin nein.