Kosten
Gerne fassen wir hier für Sie die am häufigsten in Anspruch genommenen Leistungen übersichtlich zusammen:
Leistung | Anmerkung | Preis |
Kurzes Informationsgespräch | <10 Min. je Person/Familie | Kostenlos |
Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen | Veranstaltungsabhängig | Siehe Homepage |
Bescheinigungen jeglicher Art | pro Bescheiniqung | 2,50 € |
Sympathikus-Therapie, Schröpfen, Triggerpunkt-Akupunktur | Dauer: i.d.R. 15 Min | 40 € |
Erstgespräch Erwachsene | Dauer: i.d.R. 60 Min | 130 € / 150 € privat |
Folgetermin Erwachsene | Dauer: i.d.R. 30 Min | 70 € / 90 € privat |
Erstgespräch Kinder & Säuglinge | Dauer: i.d.R. 45 Min | 90 € / 110 € privat |
Folgetermin Kinder & Säuglinge | Dauer: i.d.R. 30 Min. | 55 € / 75 € privat |
Präventive osteopathische Untersuchung nach Erstgespräch (v.a. Schwangere/Kinder/Säuglinge/Sportler) | Dauer: i.d.R. 20 Min. | 50 € |
Neuraltherapie grundsätzlich | pro Anwendung zzgl. Medikament + Zubehör | 30 € 3,50 € |
Neuraltherapie Schädel / Wirbelsäule | pro Anwendung zzgl. Medikament + Zubehör | 50 € 3,50 € |
Blutegel-Erstbehandlung (ab 2023) | incl. Erstgespräch, Verbandmaterial, 2 Blutegel | 160 € |
Blutegel-Folgebehandlungen (ab 2023) | pro Behandlung | 130 € |
Alle Laborleistungen | Ausschließlich Selbstzahler | hängt von den Laborwerten ab |
Ausfallhonorar bei nicht erfolgter Terminabsage | < 24h vor dem Termin | 50 € |
Kostenerstattung
Wie rechnen Osteopathinnen/Osteopathen ab?
Grundsätzlich gibt es viele Möglichkeiten die Behandlung abzurechnen, z.B. über die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Da diese Gebührenordnung jedoch aus dem Jahre 1985 stammt und bisher nicht überarbeitet wurde, kommt sie in unserer Praxis nicht zur Anwendung.
Wir rechnen nach einem individuellen Gebührenverzeichnis (Selbstzahler) ab.
Gerne haben wir auf unserer Homepage alle häufig in Anspruch genommen Leistungen und deren Kosten übersichtlich und auf einen Blick für Sie zusammengefasst.
Wie läuft die Bezahlung ab?
Sie erhalten innerhalb der nächsten Tage nach Ihrer Behandlung eine Rechnung mit der Bitte um Überweisung.
Werden die Kosten von meiner Krankenkasse erstattet?
Gesetzliche Krankenkassen erstatten in der Regel keine oder nur anteilige Kosten einer Heilpraktiker-Behandlung. Mittlerweile werden, unter gewissen Voraussetzungen, von einigen Kassen jedoch immer mehr osteopathische Behandlungen erstattet.
Private Krankenkassen (oder zusatzversicherte Personen) erstatten meist 80-100% der Kosten einer osteopathischen Behandlung.
Unser Tipp: Sprechen Sie vor (!) Ihrem Termin mit Ihrer Krankenkasse!
Bei den meisten Krankenkassen werden eine schriftliche ärztliche/zahnärztliche Empfehlung (Überweisung oder Privatrezept) sowie ein Nachweis über die osteopathische Qualifikation (mindestens 1350h Ausbildung) Ihres Osteopathen gefordert. Hierfür reicht oft die Mitgliedschaft in einem Berufsverband der Osteopathen, in unserem Fall der Verband freier Osteopathen (VFO).
Nutzen Sie für genauere Informationen auch gerne den Online-Kompass auf Osteokompass.de.